Zweitwohnungsbesitzer
STILLLEGUNG
Meldeformular PlombierungGoms Tourismus
WebsiteAuf dieser Seite bieten wir den Interessierten alle wichtigen Informationen zu Zweit- oder Ferienwohnungen an.
KURTAXENREGLEMENT
Das Kurtaxenreglement wurde am 2. Oktober 2019 vom Staatsrat des Kantons Wallis homologiert.
Aufgrund des vormals noch ausstehenden Bundesgerichtsentscheids wurde nur die Hälfte der Pauschale in Rechnung gestellt. Die Differenz zur neuen Pauschale wurde den Zweitwohnungsbesitzern zusammen mit der Pauschale des Tourismusjahres 2019/2020 durch die Obergoms Tourismus AG verrechnet.
KURTAXE
Die Kurtaxe wird gemäss dem vom Staatsrat homologierten Reglement (siehe oben) erhoben.
Die Obergoms Tourismus AG ist von den Gemeinden Goms und Obergoms dazu beauftragt, die Verrechnung der Kurtaxen zu übernehmen.
Sie hat auch eine Information zu den neuen Kurtaxen erstellt, welche auf der linken Seite eingesehen werden kann.
Die Kurtaxenbeiträge fliessen in den Entdeckerpass und die touristische Infrastruktur. Welche Leistungen im Entdeckerpass vorhanden sind, finden Sie mittels Links auf der linken Seite. Aufgrund der nun tieferen Pauschalen decken diese nur die touristische Infrastruktur und es können keine weiteren Leistungen geboten werden. Deshalb entfällt zurzeit auch der Entdeckerpass.
Die Entdeckerpässe bzw. Gästekarten werden vom Ferienwohnungsbesitzer selbst ausgestellt. Mittels Links auf der linken Seite gelangen Sie zum Zugang und den Anleitungen. Weiter Fragen hierzu kann Ihnen die Obergoms Tourismus AG, Tel. 027 974 68 68 oder Mail an tourismus@goms.ch. beantworten.
STILLLEGUNG
Wird eine Wohnung nicht benutzt und man möchte weder Gebühren noch Kurtaxen bezahlen, kann der örtliche Brunnenmeister und das zuständige Elektrizitätswerk die Wohnung stilllegen. Das heisst, dass der Wasseranschluss plombiert bzw. abgeklemmt und der Strom abgestellt wird.
Wasser
Es muss eine schriftliche Meldung (siehe Meldeformular links) an den Brunnenmeister, Christoph Imwinkelried, erfolgen.
Strom
Bitte wenden Sie sich direkt an das zuständige Elektrizitätswerk, um den Strom abstellen zu lassen:
- Die EnBAG in Brig ist für die Ortschaften Niederwald, Blitzingen, Selkingen, Biel VS und Ritzingen zuständig.
Industriestrasse 26, 3900 Brig, Tel. 027 922 45 50, Mail info@iischi-energie.ch - Die Elektrizitätswerk Obergoms AG in Münster VS betreut die Ortschaften Gluringen, Reckingen VS, Münster VS und Geschinen.
Furkastrasse 99, 3985 Münster VS, Tel. 027 973 34 58, info@ewobergoms.ch
MAKE-HEAT-SIMPLE
Bestimmen Sie den Komfort Ihrer Zweitwohnung aus der Ferne. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.