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Kantonale Bauverwaltung WallisDst. für Hochbau, Denkmalpflege und ArchäologieCHance5G - Informationen zum 5G-NetzPlattform Baudenkmäler
InfoflyerBaugesuche in Auflage
Die nachfolgend publizierten Baugesuche und Klassierungsentscheide liegen auf der Gemeindekanzlei Goms zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Kommunale Baugesuche
Allfällige Einsprachen sind innert der gesetzlichen Frist von 30 Tagen, ab Datum der Veröffentlichung, schriftlich an den Gemeinderat der Gemeinde Goms, Furkastrasse 399, 3998 Gluringen zu richten.
Kantonale Baugesuche
Einsprachen sind innert der gesetzlichen Frist von 30 Tagen, ab Datum der Veröffentlichung, an die Kantonale Baukommission, Rue des Creusets 5, Postfach 478, 1951 Sitten zu richten.
Formulare und Informationen
Baugesuchsformulare
Untenstehend finden Sie die aktuellen Baugesuchsformulare. Bitte beachten Sie die "Checklisten Baugesuche". Dort finden Sie alle erforderlichen Unterlagen, damit das Baugesuch komplett eingereicht und umgehend publiziert werden kann.
Weitere Formulare und Informationen sind in den unteren Kapiteln oder auf der linken Seite ersichtlich.
Beschreibung | Download / Link | |
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Baugesuchsformular Zuständigkeit Gemeinderat | Baugesuchsformular Zuständigkeit Gemeinderat | |
Baugesuchsformular Zuständigkeit kantonale Baukommission | Baugesuchsformular Zuständigkeit kantonale Baukommission | |
Anhang A1: mehrere Gesuchstellern | Anhang A1 | |
Anhang A2: mehrere Grundstückeigentümer | Anhang A2 | |
Anhang A3: Persönliche Daten Gesuchsteller |
Informationen
Untenstehend finden Sie zwei Checklisten, die helfen, dass Ihr Baugesuch direkt vollständig bei der zuständigen Behörde eingereicht und somit zeitig publiziert werden kann.
Kurz gesagt: der Gemeinderat resp. die Baukommission der Gemeinde Goms ist zuständig für Bauten innerhalb der Bauzone und die Kantonale Baukommission für Bauten ausserhalb der Bauzone. Zu Neu- und grösseren Umbauten gibt die Kantonale Baukommission eine entsprechende Vormeinung ab. Die erwähnten Bauten sind in den Checklisten näher erläutert.
Ausserdem sind Informationen als auch eine Checkliste zu Art. 24c RPG ersichtlich.
Anschlussgesuche Wasser und Abwasser / Bohrbewilligungen
Das Anschlussgesuch finden Sie untenstehend. Zudem ist der Ortsplan der Gemeinde Goms verlinkt. Um das Leitungskataster zu sehen, suchen Sie die entsprechende Parzelle und wählen bei Ansicht LK Wasser (WAS) oder LK Abwasser (SEW).
Informationen und Gesuche für eine Bohrbewilligung finden Sie ebenfalls untenstehend.
Beschreibung | Download / Link | |
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Anschlussgesuch Wasser/Abwasser | Anschlussgesuch | |
Link zu Plan Wasser/Abwasser | Link zu Plan Wasser/Abwasser | |
Informationen Bohrbewilligungen | Informationen Bohrbewilligungen | |
Gesuch Bohrbewilligung | Gesuch Bohrbewilligung |
Meldepflicht
Diverse Arbeiten, wie z. B. Innensanierungen oder Unterhaltsarbeiten (Dach-, Mauer-, Zaunsanierungen, Ersatz Sonnenstoren etc.) sind nicht baubewilligungs- aber meldepflichtig. Bitte verwenden Sie hierzu das untenstehende Formular oder eine Mitteilung per Mail.
Als Unterhalt gilt grundsätzlich, wenn das Material durch dasselbe ersetzt wird. Wird beispielsweise ein Eternit-Dach wiederum durch Eternit ersetzt, ist der Umstand des Unterhalts gegeben.
Energieberatung
Die energieregionGOMS bietet diverse Förderprogramme und eine Energieberatung an und gibt Energiespartipps. Mittels untenstehenden Links finden Sie Informationen zu: