Finanzen & Steuern
Abteilung Finanzen und Steuern
Tel. 027 974 12 56
finanzen@gemeinde-goms.ch
Steuern
Der Steuerfuss der Gemeinde Goms beträgt 1.1 und der Koeffizient 173%.
Die Dokumente zum Ausfüllen der Steuererklärung finden Sie auf der linken Seite.
Wegzug ins Ausland
Bei einem Wegzug ins Ausland muss eine Blankosteuererklärung vom 01.01. bis Wegzugsdatum ausgefüllt werden. Sie wird Ihnen von der Gemeinde Goms zugestellt. Ausserdem muss eine in der Schweiz lebende Vertretung angegeben werden.
Hundesteuer
Die Hundesteuer muss jährlich bis spätestens 31. März erbracht werden.
Alle Änderungen bzgl. Hundehaltung und Hundes (wie z. B. Anmeldung neuer Halter, Halterwechsel, Tod) müssen der Gemeinde gemeldet werden; diese übernimmt dann die Änderungen in der Hundedatenbank AMICUS. Der Tierarzt meldet die neuen Hunde an.
Das Reglement finden Sie auf der linken Seite.
Von der Hundesteuer befreit sind Hunde, welche die Bestimmungen in Art. 4 des Reglements betreffend die Erhebung der Hundesteuer erfüllen - z. B. Diensthunde von Polizei und Zoll, Therapiehunde, Begleithunde und Herdenschutzhunde, erfüllen.
Verbotene Rassen: Bitte beachten Sie, dass einige Hunderassen im Kanton Wallis verboten sind und informieren Sie sich, bevor Sie sich einen Hund zulegen.
Gebühren
Die harmonisierten Gebührenreglemente wurden im Jahr 2020 eingeführt. Die Berechnung der Gebühren erfolgt ab dem Jahr 2020 nach Taxpunkten anhand der Wohnungsgrösse bei Privaten, Anzahl Betten und Sitzplätze beim Gastgewerbe und Anzahl Arbeitsplätze beim Gewerbe. Die Taxpunkte der landwirtschaftlichen Betriebe wurden unabhängig der Grösse oder Anzahl Tiere auf 2 Taxpunkte festgelegt. Nähere Informationen zu den Veranlagungen und Berechnungsgrundlagen erhalten Sie mittels nachfolgenden Informationsschreiben. Die Reglemente finden Sie auf unserer Homepage.